Bundestagswahl 2025: Deutsche im Ausland können sich jetzt schon ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen. Wir empfehlen, den Antrag schon jetzt zu stellen!
Ausführliche Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Bern.