Überblick / Ziele
Die Schiedsordnung der Handelskammer Deutschland-Schweiz zielt auf
- Schnelligkeit,
- Flexibilität,
- Kostenreduktion und
- Vertraulichkeit.
In Abgrenzung zu anderen Schiedsordnungen basiert sie auf den Maximen des kontinentaleuropäischen Verfahrens, wie es den Teilnehmern am Rechtsverkehr des DACH-Raumes von Gerichten vertraut ist, das heisst insbesondere
- kein Beweisverfahren nach angelsächsischem Muster («pre-trial discovery», «depositions» etc.) und
- eine aktive Rolle des Schiedsrichters mit dem Ziel, den Parteien unter Vermittlung des Schiedsgerichtes zu einer vergleichsweisen Einigung zu verhelfen.
Diese Ziele schlagen sich unter anderem in folgenden Ausgestaltungen nieder:
- Verfahren in der Regel vor einem Einzelschiedsrichter,
- Möglichkeit eines «beschleunigten Verfahrens» und
- obligatorischer Vergleichstermin zur Vermittlung durch das Schiedsgericht.
Für komplexe Angelegenheiten steht es den Parteien natürlich frei, ein Dreierschiedsgericht und / oder ein «ordentliches Verfahren» zu wählen.