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Inkasso in Deutschland

Die Handelskammer Deutschland-Schweiz unterstützt Unternehmen umfassend beim Forderungsmanagement und der Durchsetzung offener Forderungen in Deutschland. Mit unseren Inkasso-Services bieten wir professionelle Unterstützung von der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens bis hin zur Vollstreckung durch die zuständigen Vollstreckungsorgane. Ziel ist es, für Gläubiger eine effiziente, rechtssichere und erfolgreiche Abwicklung ihrer Forderungen zu gewährleisten.

Grundlagen des Inkassoverfahrens in Deutschland

Gerichtsverfahren und Titel

In Deutschland ist ein vollstreckungsfähiger Titel erforderlich, um Zwangsvollstreckungsmassnahmen einleiten zu können. Dabei ist es wichtig, dass die Inkassoforderung rechtlich einwandfrei ist und der Schuldner die Möglichkeit hat, diese zu überprüfen. Dieser kann auf zwei Wegen erlangt werden:

  • Gerichtliches Mahnverfahren: Dieses Verfahren ermöglicht Gläubigern, schnell und ohne Beweisführung einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken, falls der Schuldner nicht reagiert.
  • Streitiges Verfahren: Bei Widerspruch oder Einspruch des Schuldners erfolgt ein streitiges Gerichtsverfahren, in dem die Forderung nachgewiesen werden muss.
     

Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens

Das gerichtliche Mahnverfahren beginnt mit der Beantragung eines Mahnbescheids, der durch das zuständige Gericht an den Schuldner zugestellt wird. Reagiert der Schuldner nicht auf den Mahnbescheid, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser wird rechtskräftig, sofern der Schuldner keinen Einspruch einlegt. Bei Einspruch oder Widerspruch des Schuldners wird das Verfahren in ein streitiges Gerichtsverfahren überführt, in dem der Gläubiger seinen Anspruch belegen muss. Nach Rechtskraft des Vollstreckungsbescheids können Zwangsvollstreckungsmassnahmen eingeleitet werden. Dabei können zusätzliche Inkassokosten entstehen, die der Schuldner tragen muss.

Besonderheiten im deutschen Inkassorecht

Inkassospesen und Kosten für Inkassounternehmen

  • Gerichtskosten: Für das Mahnverfahren entstehen Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Diese richten sich nach der Höhe der Forderung. Die Höhe der Inkassokosten kann je nach Aufwand und Komplexität des Falls variieren.
  • Anwaltsgebühren: Bei Beauftragung eines Anwalts fallen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an.
  • Gerichtsvollzieherkosten: Für die Vollstreckung entstehen weitere Gebühren nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG).


Zwangsvollstreckung und Inkassoverfahren

Nach Erhalt eines rechtskräftigen Vollstreckungstitels kann der Gläubiger Zwangsvollstreckungsmassnahmen einleiten. Hierzu zählen die Pfändung von Vermögensgegenständen, die Verwertung gepfändeter Gegenstände sowie die Pfändung von Forderungen des Schuldners. Die Durchführung erfolgt durch Gerichtsvollzieher, wobei jede Massnahme mit einer Inkassonummer referenziert wird, die den Vorgang eindeutig zuordnet.

Ablauf des Inkassoverfahrens

Der Inkassoprozess beginnt häufig mit einer aussergerichtlichen Mahnung, beispielsweise in Form eines Inkassobriefs, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Inkassobüros übernehmen dabei die Kommunikation mit dem Schuldner und setzen verschiedene Massnahmen ein, um die Forderung einzutreiben. Wird keine Zahlung geleistet, folgt die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, bei dem ein Mahnbescheid beantragt und zugestellt wird. Im weiteren Verlauf kann, je nach Reaktion des Schuldners, ein Vollstreckungsbescheid beantragt oder ein streitiges Verfahren eingeleitet werden. Sobald der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig ist, wird das Zwangsvollstreckungsverfahren durch einen Gerichtsvollzieher eingeleitet, um die Forderung durchzusetzen.
 

Inkassounternehmen

Inkassounternehmen sind spezialisierte Dienstleister, die sich auf die Einziehung von offenen Forderungen konzentrieren. Sie arbeiten im Auftrag von Unternehmen oder Privatpersonen und versuchen, die Forderungen durch verschiedene Methoden einzutreiben. Diese Unternehmen verfügen über das notwendige Fachwissen und die rechtlichen Mittel, um säumige Zahler zur Begleichung ihrer Schulden zu bewegen. Durch ihre Expertise können sie den Einzug von Forderungen effizienter und erfolgreicher gestalten.
 

Inkasso-Unternehmen in Deutschland

In Deutschland gibt es viele Inkassounternehmen, die sich auf die Einziehung von offenen Forderungen spezialisiert haben. Diese Unternehmen müssen gemäss § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registriert sein und unterliegen strengen Vorschriften, um sicherzustellen, dass sie ihre Dienstleistungen fair und transparent anbieten. Die Registrierung und Überwachung durch die zuständigen Behörden gewährleistet, dass Inkassounternehmen ihre Aufgaben verantwortungsvoll und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.

 

Zahlungsverzug und Schufa-Eintrag

Ein Zahlungsverzug tritt ein, wenn ein Schuldner eine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bezahlt. Wenn ein Schuldner trotz Mahnungen nicht zahlt, kann dies zu einem Schufa-Eintrag führen, der seine Kreditwürdigkeit beeinträchtigen kann. Ein solcher Eintrag kann weitreichende Konsequenzen haben, da er die Bonität des Schuldners negativ beeinflusst und zukünftige Kreditaufnahmen erschwert.

 

Zahlungsverzug

Ein Zahlungsverzug kann schwerwiegende Folgen für den Schuldner haben, wie zum Beispiel einen Schufa-Eintrag oder sogar eine Zwangsvollstreckung. Es ist daher wichtig, dass Schuldner ihre Rechnungen pünktlich bezahlen, um solche Folgen zu vermeiden. Unternehmen sollten darauf achten, ihre Kunden rechtzeitig an ausstehende Zahlungen zu erinnern und gegebenenfalls frühzeitig ein Inkassounternehmen einzuschalten, um den Einzug der Forderungen zu sichern.

Wichtige Hinweise und Kontaktstellen

Relevante Institutionen und Verbraucherzentrale

  • Amtsgerichte: Zuständig für das Mahnverfahren und die Vollstreckung. Seriöse Inkassounternehmen sind oft Mitglieder von Interessenverbänden, die branchenspezifische Standards setzen.
  • Gerichtsvollzieher: Verantwortlich für die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmassnahmen.

Kontakt für weitere Informationen

Die Handelskammer Deutschland-Schweiz steht Ihnen mit ihrem Inkasso-Service zur Seite:

Telefon: +41 44 283 61 61

E-Mail: auskunft@handelskammer-d-ch.ch

Dr. Alexandra  Balmer
Dr. Alexandra Balmer
Leiterin Rechtsabteilung
+41 44 283 61 68
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