Mitglied werden
Benutzername
Passwort
Login

Grenzüberschreitende Entsendung von Mitarbeitenden

Die Entsendung von Mitarbeitenden in die Schweiz stellt Unternehmen vor zahlreiche rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Ob Sie aus Deutschland oder einem anderen Land entsenden – wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Entsendung von Arbeitnehmern und Mitarbeitern ins Ausland.

 

Was bedeutet Entsendung in die Schweiz?

Die Entsendung in die Schweiz bezeichnet die vorübergehende Arbeitsaufnahme eines Mitarbeitenden in der Schweiz, wobei das ursprüngliche Arbeitsverhältnis im Heimatland weiterhin besteht. Dieser Prozess ist für Unternehmen häufig notwendig, um spezialisierte Fachkräfte für Projekte oder Aufgaben in die Schweiz zu schicken. Eine Entsendung von Mitarbeitenden erfordert eine sorgfältige Planung, insbesondere in Bezug auf Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Steuerpflichten.

Illustration Handelskammer

Wichtige Aspekte bei der Entsendung

Bei grenzüberschreitenden Einsätzen sind folgende Punkte besonders relevant:

  • Arbeitsrecht: Einhaltung der Arbeitszeitvorgaben, Lohnschutz und weiteren arbeitsrechtlichen Vorgaben.
  • Sozialversicherung: Klärung der Zuständigkeit, zu A1-Bescheinigung oder COC.
  • Steuerliche Regelungen: Vermeidung von Doppelversteuerung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
  • Ausländerrecht bzw. Melde- und Bewilligungspflichten: Fristgerechte Anmeldung der Mitarbeitenden oder Einholung einer Bewilligung bei den zuständigen Behörden.

Unsere Dienstleistungen unterstützen Unternehmen bei der rechtssicheren Abwicklung dieser Prozesse.

 

Unsere Leistungen für Ihre Entsendungen in die Schweiz

Bei dem grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitenden sind eine Reihe von Formalitäten einzuhalten bzw. stellen sich eine Reihe von rechtlichen Fragestellungen, wie z.B. sozialversicherungs-, ausländer-, arbeits-, oder steuerrechtliche Aspekte. Gerne sind wir Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragestellungen behilflich.

Entsendet ein deutsches Unternehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, z.B. im Rahmen eines Bauauftrages, in die Schweiz, bieten wir Ihnen einen ausgedehnten Service bei der administrativen Abwicklung Ihres Auftrages. So führen wir das Melde- und Bewilligungsverfahren in der Schweiz durch und sind Ihnen bei Fragen zum Schweizer Entsendegesetz, z.B. bei der Einhaltung der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen, behilflich.

Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung bei:

  • Entsendungen in die Schweiz aus Deutschland: Rechtliche Vorgaben, Meldepflichten und Arbeitsbewilligungen.
  • Sozialversicherungspflichten: Klärung der Zuständigkeit, zu A1-Bescheinigung oder COC.
  • Arbeitsrechtlichen Fragen: Bestimmung der Schweizer Löhne, Arbeitszeitvorgaben sowie Begleitung von Lohnkontrollverfahren.
  • Steuerrechtlichen Anforderungen: Beratung zur Besteuerung entsandter Mitarbeitender.

Warum ist professionelle Beratung bei Entsendungen wichtig?

entsendung-mitarbeiter

Die Entsendung von Mitarbeitenden ins Ausland birgt viele Risiken, wenn gesetzliche Regelungen nicht eingehalten werden. Mögliche Konsequenzen sind:

  • Bussgelder bei nicht erfolgter Anmeldung der Entsendung oder Lohn- und Arbeitszeitverstössen.
  • Steuerliche Doppelbelastungen von Mitarbeitenden.

Mit unserer Expertise minimieren Sie rechtliche und finanzielle Risiken und stellen sicher, dass Ihre Entsendung reibungslos verläuft.

 

Häufig gestellte Fragen zur Entsendung Schweiz

1. Welche Meldungen sind bei einer Entsendung in die Schweiz erforderlich?

Unternehmen müssen die Entsendung rechtzeitig bei den zuständigen Schweizer Behörden anmelden. Unsere Experten unterstützen Sie dabei.

2. Welche Kosten entstehen durch die Entsendung von Mitarbeitern?

Die Kosten hängen von Faktoren wie Dauer, Arbeitsort und Branche ab. Wir helfen Ihnen, die Kosten im Voraus zu kalkulieren.

3. Wie lange darf eine Entsendung für das Meldeverfahren dauern?

Das Meldeverfahren ist nur für Entsendungen bis zu 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr möglich.

4. Wann braucht es eine Arbeitsbewilligung?

Für Entsendungen über 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr ist eine Arbeitsbewilligung für jeden Mitarbeiter notwendig.

5. Wann muss die Meldung der Mitarbeitenden erfolgen?

Die Anmeldung der Mitarbeitenden muss ausser bei Notfällen 8 Kalendertage vor Beginn des Einsatzes erfolgen.

6. Was sind die steuerlichen Herausforderungen?

Besonders wichtig ist die korrekte Zuordnung von steuerpflichtigem Einkommen. Eine Doppelbesteuerung lässt sich durch die Anwendung bestehender Doppelbesteuerungsabkommen vermeiden. Zusätzlich muss geprüft werden, ob durch den Einsatz eine steuerliche Betriebsstätte begründet wird.

Nutzen Sie die Vorteile der Mitgliedschaft

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne:
Dr. Alexandra  Balmer
Dr. Alexandra Balmer
Leiterin Rechtsabteilung
+41 44 283 61 68
Pius Stadelmann
Pius Stadelmann
Mitarbeiter Recht
+41 44 283 61 58

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung zum Thema Entsendung

Unser Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Entsendung von Mitarbeitern professionell und rechtskonform zu gestalten. Nutzen Sie unsere Erfahrung, um Ihre internationalen Geschäftsaktivitäten erfolgreich umzusetzen.

Jetzt Kontakt aufnehmen und beraten lassen!

Datei herunterladen

Besten Dank für Ihr Interesse an diesem Dokument.

Vielen Dank, der Download wird sofort gestartet
"Placeholder"

Die Daten wurden nicht erfolgreich übermittelt.

Schliessen Button
Immer erstklassig informiert

Melden Sie sich für den Newsletter der Handelskammer Deutschland-Schweiz an.