Datenschutzvertretung Schweiz
Wir begleiten Sie bei der Datenschutzvertretung in der Schweiz.
Ab dem 01. September 2023 benötigen Unternehmen mit Sitz ausserhalb der Schweiz einen Datenschutzvertreter, wenn sie Personendaten von Personen in der Schweiz bearbeiten und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Bearbeitung von Persondaten im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren und Dienstleistungen oder der Beobachtung des Verhaltens von Personen in der Schweiz;
- umfangreiche Bearbeitung von Personendaten
- regelmässige Bearbeitung von Personendaten und wenn
- die Bearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit der betroffenen Personen mit sich bringt.
Nutzen Sie unser Serviceprogramm bei der Datenschutzvertretung.
Wichtige Informationen:
Nutzen Sie die Vorteile der Mitgliedschaft
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne: