Inkassodienst und Briefkastendienst
Unser Inkassodienst unterstützt sowohl deutsche als auch schweizerische Gläubiger bei der Durchsetzung von Forderungen aus grenzüberschreitenden Sachverhalten und umfasst zunächst die aussergerichtliche Mahnung der Schuldner.
Inkasso Schweiz
Auch wenn es um das Forderungsmanagement in der Schweiz geht, unterstützen wir Sie gerne. In der Schweiz führen wir für deutsche Gläubiger das Betreibungsverfahren durch und begleiten die Vollstreckung. Für schweizerische Gläubiger erwirken wir einen amtlichen Zahlungsbefehl. Wir unterstützen deutsche Gläubiger in Konkurs-, Arrest-, und Nachlassverfahren. Liegt bereits ein deutscher vollstreckbarer Titel vor, betreuen wir den Gläubiger im Rahmen des definitiven Rechtsöffnungsverfahrens bei der Vollstreckung aus dem deutschen Titel.
Inkasso Deutschland
Wir begleiten schweizerische Gläubiger in beiden Prozessen und fordern den Schuldner aussergerichtlich zur Zahlung auf oder aber leiten ein gerichtliches Mahnverfahren für Sie ein.
Briefkastendienst
Führt ein Gläubiger das Betreibungsverfahren in der Schweiz selbst durch, ist eine Zustelladresse notwendig, da die Betreibungsämter grundsätzlich keine Dokumente in das Ausland versenden. Einen solchen Dienst stellt die Handelskammer Deutschland-Schweiz zur Verfügung. Dieser beinhaltet die Entgegennahme von Schriftstücken und Versand an den Mandanten. Hier ist die Handelskammer lediglich die Zustelladresse, jegliche Korrespondenz mit den Ämtern ist vom Mandant selbst zu führen.